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Haftungsausschluss

Rechtliches

Die Strecken sind ab 21.8. 2021 zur Besichtigung freigegeben. Fahrten im Renn- oder Trainingstempo sind in diesem Zeitraum untersagt. Die Benützung erfolgt vor und während der Veranstaltung auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger dem Veranstalter, den Gemeinden, den Grundstückseigentümern bzw. Wegeerhalter auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Regressansprüchen und sonstigen Ansprüchen jeder Art, die auf allfällige bei der Teilnahme erlittenen Verletzungen oder Schäden sowie anderen zugefügten Verletzungen oder Schäden zurückgehen. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass vom Veranstalter für solche Ersatzansprüche, auf deren Geltendmachung verzichtet wurde, auch keine Haftpflicht oder sonstige Versicherung abgeschlossen wurde. Der Teilnehmer bestätigt, dass zwischen ihm und dem Veranstalter kein Konsumenten- und Unternehmensverhältnis besteht, weshalb die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für diese Vereinbarung keine Anwendung finden.

Bei Absage der Veranstaltung durch Unwetter oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen, erfolgt keine Nenngeldrückerstattung. Die im Rahmen des MTB-Marathons gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews sowie Ergebnislisten mit Teilnehmerdaten können von Presse, Funkt und Fernsehen sowie Werbung ohne Vergütungsanspruch verwendet werden. Jeder Teilnehmer hat im eigenen Interesse zu sorgen, dass eine ausreichende Eigenversicherung vorhanden ist. Es ist untersagt, Abfälle wegzuwerfen. Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Hinweis: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.

COVID Regeln/3G Regeln
 
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die am Renntag geltenden COVID-Regeln/3 G-Regeln einzuhalten.
 
Covid-Antigentestmöglichkeit im Start-Zielgelände der MTB-Strecke.

Sollte das Rennen aufgrund von neuen-geänderten Covid-Bestimmungen nicht durchgeführt werden, wird das bereits eingezahlte Nenngeld zurückerstattet.

Reglement

Es gelten die ÖRV-Bestimmungen für MTB-Marathon. Die Strecke ist nicht gesperrt, die Einhaltung der StVO ist daher verpflichend. Den Anordnungen von Exekutive, Feuerwehr, Ordnern ist Folge zu leisten. Die ganze Strecke ist durch Richtungspfeile und Absperrbänder deutlich markiert. Es besteht absolute Helmpflicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Wetter statt. Es erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes bei Absage oder Abbruch des Rennens durch den Veranstalter.

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